BSW-Landesverband Thüringen kritisiert Einschränkung von Grundrechten durch das Wehrdienstmodernisierungsgesetz

BSW Landesverband Thüringen,
08. April 2026

Pressemitteilung


Bewegungsfreiheit unter Genehmigungsvorbehalt: BSW Thüringen kritisiert Einschränkung von Grundrechten durch das Wehrdienstmodernisierungsgesetz

Erfurt, 08. April 2026

Katja Wolf: „Diese Regelung ist kein bürokratisches Versehen – sie ist Ausdruck einer politischen Haltung, die Kontrolle über Vertrauen stellt. Und das in Friedenszeiten."

Mit dem Wehrdienstmodernisierungsgesetz, das seit Jahresbeginn in Kraft ist, hat die Bundesregierung eine weitreichende Regelung eingeführt, die in der öffentlichen Debatte bislang kaum Beachtung fand: Männer im Alter zwischen 17 und 45 Jahren sind verpflichtet, geplante Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten vorab beim zuständigen Karrierecenter der Bundeswehr genehmigen zu lassen. Das BSW Thüringen kritisiert diese Regelung als unverhältnismäßigen Eingriff in fundamentale Grundrechte und fordert ihre sofortige Abschaffung.

Mit dem Wehrdienstmodernisierungsgesetz wurde unter anderem das Wehrpflichtgesetz geändert. Die Genehmigungspflicht selbst findet sich bereits in § 3 Abs. 2, während ihre Anwendbarkeit in § 2 geregelt ist. Neu ist insbesondere der eingefügte Absatz 3 in § 2, der festlegt, dass diese Genehmigungspflicht nun auch außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalles gilt. Die Genehmigungspflicht als solche ist also nicht neu – neu ist, dass sie nun dauerhaft Anwendung findet.

Das Verteidigungsministerium begründet die Regelung mit dem Ziel, im Bedarfsfall eine verlässliche Wehrerfassung sicherzustellen. Gleichzeitig räumt es ein, dass die Genehmigung grundsätzlich erteilt werden soll, solange der Wehrdienst freiwillig bleibt – und kündigt ergänzende Verwaltungsvorschriften an. Unabhängige Rechtsexperten bewerten dies jedoch nicht als freiwilliges Entgegenkommen, sondern als verfassungsrechtliche Notwendigkeit: Eine Genehmigungspflicht, die greift, obwohl noch keine Wehrpflicht besteht, steht in einem erheblichen Spannungsverhältnis zu den im Grundgesetz verankerten Freiheitsrechten.

„Diese Regelung ist kein bürokratisches Versehen – sie ist Ausdruck einer politischen Haltung, die Kontrolle über Vertrauen stellt. Und das in Friedenszeiten", erklärt Katja Wolf, Landesvorsitzende des BSW Thüringen.

Das BSW Thüringen teilt die grundsätzliche Kritik, dass eine solche Maßnahme ohne begleitende gesellschaftliche Debatte eingeführt wurde. Was als technische Verwaltungsvorschrift daherkommt, berührt in Wahrheit das Verhältnis zwischen Staat und Bürger in seinem Kern: Wer ausreisen will, muss künftig um Erlaubnis bitten – nicht wegen einer konkreten Gefährdungslage, sondern vorsorglich.

„Freiheit steht nicht unter Vorbehalt – sie ist keine Gnade des Staates, sondern ein unveräußerliches Recht", betont Janine Bauersachs, Sprecherin der AG Frieden des BSW Thüringen. „Ein Staat, der beginnt, die Bewegungsfreiheit seiner Bürger vorsorglich zu beschränken, verändert das Verhältnis zwischen sich und seinen Bürgern grundlegend."

Für das BSW Thüringen ist diese Entwicklung nicht isoliert zu betrachten. Sie reiht sich ein in eine Politik der schleichenden Militarisierung, die mit dem Ukraine-Krieg und wachsendem Druck der NATO an Dynamik gewonnen hat. Statt auf Diplomatie und Deeskalation zu setzen, reagiert die Bundesregierung mit Aufrüstung – und nun mit gesetzlichen Maßnahmen, die Bürger in die Logik militärischer Verfügbarkeit einbinden, bevor überhaupt eine Wehrpflicht beschlossen wurde. Das BSW Thüringen lehnt die Wiedereinführung der Wehrpflicht grundsätzlich ab und sieht in dieser Entwicklung ein gefährliches Signal.

Co-Landesvorsitzender Gernot Süßmuth ergänzt: „Wer Freiheit nur noch als etwas gewährt, das beantragt werden muss, hat aufgehört, einen freien Staat zu regieren. Eine solche Politik untergräbt das Vertrauen der Bürger in staatliches Handeln und verschiebt schleichend die Grenzen dessen, was als normal akzeptiert wird."

Wolf weiter: „Wir erleben gerade, wie sicherheitspolitische Notwendigkeiten zur Begründung von Freiheitseinschränkungen werden. Die Menschen in Thüringen – und in ganz Deutschland – verdienen eine ehrliche Debatte darüber, in welche Richtung sich dieses Land entwickelt."

Das BSW Thüringen fordert:

  • die sofortige Abschaffung der Genehmigungspflicht für Auslandsaufenthalte im Wehrdienstmodernisierungsgesetz
  • eine transparente parlamentarische Debatte über sämtliche grundrechtsrelevanten Bestandteile der Wehrdienstreform
  • einen gesellschaftlichen Dialog über die Frage einer möglichen Wehrpflicht – bevor vollendete Tatsachen geschaffen werden

Für den Landesvorstand
Katja Wolf, Gernot Süßmuth und Janine Bauersachs

Quelle: BSW Landesverband Thüringen

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